Barrierefreiheitserklärung
Informationen nach § 14 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für https://infralab.berlin. Stand: 06.08.2026.
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Das InfraLab Berlin ist eine Plattform für Vernetzung, Zusammenarbeit und Innovation im Bereich urbaner Infrastruktur. Die Website informiert über Projekte, Veranstaltungen und das Netzwerk des InfraLab Berlin.
Anbieter der Dienstleistung: InfraLab Berlin e.V. Die Dienstleistung wird über die Website https://infralab.berlin erbracht und ist in folgender Sprache verfügbar: Deutsch.
2. Erläuterungen zur Durchführung
Die Nutzung erfolgt über einen Webbrowser auf Desktop- und Mobilgeräten.
Die Hauptbereiche sind über die Navigation erreichbar: HOME, ÜBER UNS, PROJEKTE, FOKUS KLIMASCHUTZ, FOKUS INFRASTRUKTUR, FOKUS DIGITALISIERUNG, AKTUELLES, FAQ, KONTAKT.
Für die Kontaktaufnahme stehen Formulare zur Verfügung; alternativ ist der Kontakt per E-Mail oder Telefon möglich.
Direkter Kontakt: E-Mail: info@infralab.berlin und Telefon: 030 80494222.
Die Website umfasst unter anderem folgende Seitentypen: Sonstige Seite (9), Rechtliches (2), Info-Seite (2), Kontakt (1).
3. Wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
Maßstab sind die Anforderungen der auf Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassenen Rechtsverordnung. Zu deren Erfüllung wird, wie in Anlage 3 Nummer 2 BFSG vorgesehen, die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 angewendet; für Webinhalte entspricht dies den WCAG 2.1 Stufe AA.
Wie geprüft wurde
Am 06.08.2026 wurden 14 Seiten dieser Website automatisiert geprüft: mit einem regelbasierten Prüfwerkzeug (axe-core) auf der vollständig dargestellten Seite. Von den 56 Erfolgskriterien der Stufen A und AA hat diese Prüfung 38 automatisch entschieden und 4 nach Merkmalen der Website; 14 erfordern zusätzlich ein fachliches Urteil. Nicht automatisierbar sind insbesondere die schlüssige Tastaturbedienung im gesamten Ablauf, die Verständlichkeit der Screenreader-Ausgabe und die inhaltliche Eignung von Alternativtexten.
Derzeit bekannte Abweichungen
Die folgenden Punkte wurden bei der letzten Prüfung festgestellt. Sie bleiben aus den nachstehend genannten Gründen vorerst bestehen:
| Punkt | WCAG | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|---|
| Überschriften-Hierarchie nicht logisch | 1.3.1 | mittel | Die Überschriftenstruktur ergibt sich aus dem bestehenden Seitenaufbau. Eine vollständige Anpassung würde einen umfangreichen Umbau aller Seiten erfordern und wird im Rahmen der nächsten inhaltlichen Überarbeitung berücksichtigt. |
| Automatisch abspielende Medien (Hintergrundvideo) | 2.2.2 | mittel | Im Hero-Bereich der Startseite wird ein Hintergrundvideo ohne Ton automatisch abgespielt. Es dient rein dekorativen Zwecken und enthält keine inhaltlich relevanten Informationen. Eine Pausieren-Funktion wird geprüft. |
Diese Erklärung ersetzt die Behebung nicht: § 14 BFSG erlaubt das Angebot, wenn die Anforderungen erfüllt sind und darüber informiert wird. Ausnahmen sind § 17 BFSG (unverhältnismäßige Belastung, mit dokumentierter Beurteilung nach Anlage 4) und § 3 Absatz 3 BFSG (Kleinstunternehmen).
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist zuständig:
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
- Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg
- E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
- Web: https://mlbf-barrierefrei.de/
5. Verbraucherinformationen
Die Informationspflichten nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden an folgenden Stellen erfüllt:
- Impressum
- https://infralab.berlin/impressum/
- Datenschutzerklärung
- https://infralab.berlin/datenschutz/
- Kontakt
- https://infralab.berlin/kontakt/
6. Hinweise und Rückmeldung (freiwillig)
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Alternative? Melden Sie sich gern: info@infralab.berlin.
Diese Erklärung wurde am 06.08.2026 erstellt und bezieht sich auf den Prüfstand zu diesem Datum. Sie wird aktualisiert, sobald sich der Stand der Barrierefreiheit ändert. Sie ist keine Konformitätsbescheinigung und keine Rechtsberatung.
